Lieferungs-, Zahlungs- und Einkaufsbedingungen
1) Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
a) Aufträge
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Aus uns erteilten Aufträgen, an die der Kunde vier Wochen gebunden ist, werden wir erst dann verpflichtet, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben und der Kunde uns eine Abschrift der Auftragsbestätigung von ihm zum Zeichen seines Einverständnisses gegengezeichnet zurückgesandt hat, die dann die getroffenen Vereinbarungen vollständig und abschließend wiedergibt.
Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen gleichfalls der schriftlichen Bestätigung.
b) Preise
Die Preise sind ermittelt nach dem Leistungsumfang, wie bei Auftragserteilung angegeben. Ergibt die Detailplanung Änderungen, so sind wir zur Anpassung berechtigt und ggf. verpflichtet. In jedem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem tatsächlich erbrachten Aufwand.
Wir erheben einen Mindermengenzuschlag von 30 € für Aufträge unter 100 € netto an unsere Geschäftskunden. Außerdem werden auflragsabhängig Pauschalen für Rüstkosten. Verpackung, Kleinmaterial, Anfahrt und Transport erhoben. Für auf Kundenwunsch kurzfristig bearbeitete Aufträge kann
ein Hvariezuschlag erhoben werden.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der am Tage der Lieferung geltenden gesetzlichen MwSt. Wird die Lieferung über den vereinbarten Liefertermin hinaus länger als vier Wochen verzögert, und zwar aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir berechtigt, die dann anfallenden Mehrkosten zusätzlich vom Kunden zu verlangen.
Haben wir zu liefern, ohne Montagearbeiten zu erbringen, so verstehen sich die Preise zzgl. Transportkosten EXW bzw. ab Werk Bitterfeld-Wolfen/OT Wolfen.
c) Lieferung
Die vereinbarten Fristen sind stets nur annähernd. Sie beginnen erst nach der Klärung aller Details und nicht vor Rückgabe der gegengezeichneten Auftragsbestätigung und, soweit wir nach Zeichnungen zu fertigen haben, der Rückgabe der mit Freigabevermerk versehenen Zeichnung.
Bei Lieferverzug ist eine angemessene Nachfrist zu setzen (in der Regel 1 Monat).
Bei späteren Änderungen des Vertrages durch den Besteller, die die Lieferfrist beeinflussen, kann sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang verlängern.
Statistische Berechnungen sind von uns nur beizubringen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Soweit der Einbau der von uns gelieferten Leistung behördlicher Genehmigung bedarf, ist es Sache des Kunden, diese einzuholen. Wir haften nicht für die Genehmigungsfähigkeit der bei uns bestellten Leistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate.
2) Einkaufsbedingungen
Für alle Lieferungen und Leistungen an uns gelten ausschließlich unsere Bedingungen; Bedingungen der Gegenseite werden nicht akzeptiert.
a) Angebot
Wird uns auf unsere Anfrage hin ein Angebot unterbreitet, so ist der Anbietende daran wenigstens 8 Wochen gebunden.
Der Lieferer hält sich im Auftragsfall bezüglich Menge und Beschaffenheit der Ware genau an die Anfrage/Bestellung. Angebote sind kostenlos.
b) Bestätigung
Bestätigen wir einen von uns zunächst mündlich oder telefonisch erteilten Auftrag danach schriftlich, so ist ausschließlich der Text dieser schriftlichen Bestätigung/Bestellung maßgeblich. Die Auftragsbestätigung hat innerhalb von 7 Werktagen nach Bestelldatum zu erfolgen.
c) Zahlungsansprüche
Die aus den mit uns abgeschlossenen Verträgen entstehenden Zahlungsansprüche können nur mit unserer besonderen Zustimmung abgetreten werden.
d) Lieferzeit
Erfolgt die Lieferung oder Leistung nicht rechtzeitig und wollen wir deswegen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so braucht von uns in keinem Fall eine längere Nachfrist als eine solche von 2 Wochen gesetzt werden.
d} Zahlungen
Alle Zahlungen haben ausschließlich an uns in bar oder auf eines unserer Konten zu erfolgen.
Wechsel werden nur zahlungshalber und wenn vereinbart entgegengenommen; Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Falls nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen binnen 14 Tagen vom Rechnungsdatum an gerechnet fällig. Bei Überschreitung dieser Frist sind die Rechnungen mit banküblichen Überziehungszinsen zu verzinsen. Auch Skontoabzüge sind nur bei vorheriger Vereinbarung zulässig.
Alle Rechnungen unter EUR sowie über Lohnarbeiten und Reparaturen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.
Bei Aufträgen über EUR 5000,- (netto ohne Mehrwertsteuer) können wir 1/3 bei Auftragsbestätigung, 1/3 bei Materialbereitstellung bzw. Lieferung und l /3 (Rest) bei Fertigstellung verlangen.
e) Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung von Nebenpflichten aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. es sei denn, auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferers. Die Haftung wird auch für grob fahrlässige Vertragsverletzung auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schadens begrenzt.
Verweigert der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, die weitere Ausführung und/oder Erfüllung des Vertrages, so können wir - vorbehaltlich des beiden Seiten offenstehenden Nachweises eines geringeren oder höheren Schadens Schadensersatz in Höhe der angefallenen Kosten verlangen.
f) Erweiterter Eigentumsvorbehalt
An allen gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentum vor. Dieses geht erst dann auf den Kunden über, wenn dieser alle uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen reguliert hat. Im Falle des Weiterverkaufs werden die darüber resultierenden Ansprüche schon jetzt an uns abgetreten. Wir sind jederzeit berechtigt, diese Abtretung offenzulegen.
g) Erfüllungsort und Gerichtsstand sowie Schlussbestimmung
Erfüllungsort für beide Teile ist Bitterfeld-Wolfen. Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht am Sitz der MABA Spezialmaschinen GmbH, unabhängig von der Höhe des Streitwertes.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen bestimmungen nicht beeinträchtigt. Es gelten dann die gesetzlichen Vorschriften.
e) Rechnungen und Zahlung
Spätestens mit der Bezahlung der Lieferung geht diese in unser Eigentum über. Weitergehende Eigentumsvorbehalte (verlängert oder erweitert) werden nicht anerkannt.
f) Zahlungsbedingungen
21 Tage nach Lieferung und Rechnungserhalt, abzüglich 3% Skonto oder innerhalb 60 Tagen netto. Nebenabreden sind schriftlich zu vereinbaren.
g) Fracht- und Verpackungskosten
Alle Lieferungen erfolgen grundsätzlich frei Haus oder an unseren Kunden, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
h) Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Teile ist Bitterfeld-Wolfen und Gerichtsstand ist das für den Sitz der MABA Spezialmaschinen GmbH zuständige Amtsgericht. Anwendung findet ausschließlich das Recht der BRD unter Ausschluss des UN Kaufrechtsübereinkommens vom 11.04.1980.